Plädoyer für die „Frühaufsteher“

Gastbeitrag für die Zeitschrift „liberal

29.11.2007

Der Liberale John Stuart Mill hat bereits im 18. Jahrhundert das bis heute etablierte Steuersystem kritisiert. Er brachte es in seinen „Principles of Political Economy“ wie folgt auf den Punkt:
„Denn was gespart und fest angelegt wird, zahlt künftig Einkommensteuer von den Zinsen oder Gewinnen, die es bringt, trotzdem dass es bereits als Kapital besteuert worden ist. Wenn daher Ersparnisse von der Einkommensteuer nicht ausgenommen werden, werden die Steuerzahler von dem, was sie sparen, doppelt, und dagegen nur einmal von dem was sie ausgeben, besteuert. Der so zum Nachteile der Vorsorglichkeit und der Wirtschaftlichkeit geschaffene Unterschied ist nicht nur unpolitisch, sondern auch ungerecht.“

Recht hat er. Die, die im Inland sparen und investieren sind in unserem derzeitigen Steuersystem die Dummen. Das sind die „Frühaufsteher“, also der Mittelständler, die Krankenschwester, der Handwerksmeister und der Facharbeiter. „Dank“ einer Mehrfachbesteuerung des Eigenkapitals muss der Mittelständler mit einer Eigenkapitalquote meist von unter 10 Prozent arbeiten. Die Krankenschwester, der Handwerksmeister und der Facharbeiter müssten eigentlich für ihre Altersvorsorge, Pflege, Haus und die Ausbildung der Kinder sparen. Der nimmersatte Staat verhindert dies, da er diese Sparvorgänge mehrfach besteuert. Erst muss aus versteuertem Geld gespart werden und dann atomisiert der Staat den Sparerfreibetrag und schlägt in der Entnahmephase nochmals unerbittlich zu. Das wiederholt sich jedes Jahr, bis der Sparer endlich kapituliert. Über die Jahre addiert kommt dann eine Steuerbelastung von über 70 Prozent heraus. Dieser Freiheitsentzug fördert die Abhängigkeit der „Frühaufsteher“ vom „vorsorgenden Sozialstaat“. Für Liberale ist das ein Alarmzeichen.

Der Skandal sind nicht die steigenden Butter- und Brotpreise für Hartz IV-Empfänger, sondern die Unverfrorenheit, mit der der Staat die Kapitalbildung verhindert. Es gibt eine Gerechtigkeitslücke in Deutschland. Während für Hartz IV mehr als 6 Milliarden Euro mehr ausgeben werden als vor der Reform und die eigenkapitalstarken, börsennotierten Konzerne durch die Unternehmensteuerreform entlastet werden, sind die „Frühaufsteher“ die Wohlstandsverlierer. Die, die morgens um halb Acht zur Arbeit fahren und abends wieder nach Hause kommen. Die Alleinverdiener-Familie mit 3 Kindern und einem Einkommen von 40.000 Euro hat gegenüber der Regierung Schröder 1.500 Euro pro Jahr weniger in der Tasche. Ein mittelständischer Einzelhändler muss durch die Hinzurechnung von Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer auch ohne Gewinn Steuern bezahlen. Diese kalte Enteignung ist ein Stich ins Herz der Sozialen Marktwirtschaft.

Die FDP muss Anwalt der Sozialen Marktwirtschaft sein. Dann hat sie die Chance, auch künftig die Mitte der Gesellschaft für sich zu gewinnen. Bei der Bundestagswahl 2005 ist uns das gut gelungen. Dazu hat ein Steuermodell, das einfach, niedrig und gerecht ist, geholfen. Doch die Welt dreht sich weiter. Wenn wir wieder vor die Wähler treten, müssen wir die Frage beantworten, wie sich unsere Vorstellungen weiter entwickelt haben.

Gerecht ist ein Steuersystem dann, wenn es Investitionsentscheidungen heute und künftig gleich behandelt. Fair ist ein Steuersystem, wenn es den Konsum von heute und morgen gleich besteuert.

Das deutsche Steuerrecht stößt auf die althergebrachten Probleme, da es bislang noch keine lebenszeitliche Betrachtung der Steuerbarkeit von Einkünften vornimmt. Das Kalenderjahr als Steuerabschnitt wird nicht hinterfragt. Aber warum soll der bloße Zufluss von Einkünften im Kalenderjahr schon deren Besteuerung rechtfertigen? Eine solche verengte Interpretation des Jährlichkeitsprinzips lässt außer Acht, dass heutige Einkünfte bereits durch eine frühere Besteuerung ihrer Quellen vorbelastet sein können, was bei Einkünften aus Geldanlagen sowie bei Unternehmensgewinnen in großem Umfang der Fall ist.

Es ist dann nicht überraschend, dass eine dem traditionellen Jährlichkeitsprinzip entsprechende Besteuerung solch vorbelasteter Einkünfte zu Verwerfungen und Gestaltungen in der Einkommen- und Körperschaftsteuer führt. In Kombination mit einem überwiegend progressiven Steuertarif ist das Jährlichkeitsprinzip die Keimzelle eines komplizierten, detailverliebten und zutiefst unfairen Steuerrechts in Deutschland.

Die Folge ist, dass der Deutsche Bundestag das Einkommensteuerecht in 2006 alleine 13 Mal geändert hat. Jeden Monat ein neuer Versuch, vermeintliche Gerechtigkeit durch neue Steuerparagraphen zu schaffen. Der Gesetzgeber reagiert mit immer neuen Gesetzen immer hilfloser auf den Steuervermeidungstrieb: dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen folgten das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen, das Steueränderungsgesetz und schließlich das Jahressteuergesetz 2007. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 geht es nun unvermindert weiter. Jetzt soll der Bürger nachweisen, dass eine Steuergestaltung auf einem „beachtlichen außersteuerlichen Grund“ beruht. Nicht mehr das Finanzamt muss künftig nachweisen, ob Missbrauch durch den Steuerpflichtigen vorherrscht, sondern der Steuerbürger muss dies in vorauseilendem Gehorsam belegen. Sonst gilt eine „ungewöhnliche“ Gestaltung automatisch als Missbrauch. Das Steuerrecht erzieht den Bürger damit zur Gewöhnlichkeit. Wer sich nicht anpasst, muss zahlen. Diese Art Steuergesetzgebung zu betreiben ist der eigentliche Missbrauch, nämlich ein Missbrauch des Steuerrechts.

Der FDP-Stufentarif wird die Gestaltungsanreize durch niedrigere Steuersätze zwar abmildern, aber noch nicht beseitigen. Die steuerliche Einmalbelastung durch eine Zinsbereinigung für Unternehmen und private Anleger kann dies verhindern.

Die Unternehmensteuerreform der Koalition hat dabei nicht weiter geholfen. Hier wird lediglich die Höhe des nominalen Steuersatzes als Entscheidungskriterium für Investitionen zu Grunde gelegt. Damit verbessert sich Deutschland in einem europäischen Vergleich der Forschungsstelle „Marktorientiertes Steuersystem“ des Alfred Weber-Instituts der Universität Heidelberg von 18 Ländern zwar auf den 13. Platz (bisher 18. Platz). Wird jedoch die Grenzsteuerbelastung verglichen, ist Deutschland mit Platz 16 (bisher Platz 17) immer noch auf einem Abstiegsplatz. Entscheidend ist jedoch gerade die Grenzsteuerbelastung, da jeder Investor sich überlegt, was ihm eine zusätzliche Investition bringt. International Spitze sind hier inzwischen unsere belgischen Nachbarn. Durch die Einführung einer zinsbereinigten Körperschaftsteuer sind sie zum attraktivsten Standort in Europa geworden. Die Bildung von Eigenkapital durch eine Zinsbereinigung wäre das beste Mittelstandsprogramm auch in Deutschland. Deshalb sollten wir unser Konzept in diese Richtung weiterentwickeln.

Der Grundgedanke der Zinsbereinigung ist der Schlüssel für eine Entscheidungsneutralität nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den privaten Anleger. Die Methode der Besteuerung des zinsbereinigten Einkommens sowie Unternehmensgewinns verhindert, dass es hier in lebenszeitlicher Sicht zu unfairen steuerlichen Mehrfachbelastungen kommt. Wirtschaftliche Entscheidungen werden – ganz im Sinne des liberalen Wirtschaftskonzepts – nicht durch Steuern marktwidrig verzerrt, wenn die Einkommen der Bürger und Gewinne der Unternehmen steuerlich nur einmal belastet werden. Insofern entspricht die Forderung nach einer Besteuerung der um Eigenkapitalzinsen bereinigten Unternehmensgewinne der liberalen Forderung, die Marktorientierung und zugleich die Fairness des deutschen Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts zu stärken.

Entscheidungsneutralität für Unternehmen bedeutet, dass es aus steuerlicher Sicht egal sein muss, ob jemand für eine Investition Fremd- oder Eigenkapital einsetzt und wann er seine Investition tätigt. Derzeit sind Fremdkapitalzinsen Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Der Einsatz von Eigenkapital wird jedoch steuerlich nicht berücksichtigt. Investitions- und Finanzierungsneutralität können in einem lebenszeitlich orientierten System der Gewinnsteuer ganz einfach dadurch gewährleistet werden, dass marktübliche Eigenkapitalzinsen ebenfalls als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Dann ist es überhaupt nicht mehr attraktiv, die Finanzierungsstruktur von Unternehmen aus steuerlicher Sicht zu „optimieren“, was in besonderem Maße für die inländischen Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne gilt. Auch wird eine wesentliche Ursache für die derzeitige Eigenkapitalschwäche des deutschen Mittelstandes beseitigt.

Was für das Unternehmen gilt, ist für den privaten Käufer einer fremdgenutzten Immobilie ebenfalls gängige Praxis. Ein hoher Fremdkapitalanteil erhöht die Nachsteuerrendite einer vermieteten Immobilie. Das Investment senkt den eigenen Grenzsteuersatz und ist daher für Gutverdiener eines der letzten verbliebenen „Steuersparmodelle“ in Deutschland.

Erstaunlich ist auch, dass der größte Markt für Schiffsfinanzierungen sich in Deutschland befindet. Seit der Einführung der Sektsteuer im Jahr 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Marine hat Deutschland zwar eine akzeptable Werftenlandschaft hervorgebracht, jedoch ist es ungewöhnlich, dass Münchner Zahnärzte in Schiffe investieren, die sie nur durch ein Prospekt kennen. Wesentliches Ziel war es lange, den durchschnittlichen Grenzsteuersatz zu reduzieren und Steuerzahlungen in die Zukunft zu verlagern. Welch ein Irrsinn!

Das ist für eine Volkswirtschaft nicht gut. Es führt zu zahlreichen Fehlanreizen.

Gleichzeitig wird das Sparen zu Gunsten des gegenwärtigen Konsums diskriminiert, was für einen auf das Umlagesystem aufgebauten Sozialstaat massive Auswirkungen hat. Wer heute sein Geld außerhalb des Sparerfreibetrages anlegt, wird derzeit noch jedes Jahr von neuem mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet. Der Vorsitzende der Alfred Weber-Gesellschaft, Professor Manfred Rose, nennt das eine unheilvolle Kombination von „Saatgutbesteuerung“ und „Erntebesteuerung“. Wird das anzulegende Einkommen – das „Saatgut“ – besteuert, bleibt ein geringerer Betrag, der angelegt werden kann. Folglich sinkt das Zinseinkommen des Bürgers bereits aufgrund dieser „Saatgutbesteuerung“. Ist das so vorbelastete Zinseinkommen dann zu versteuern, wird die „Ernte“ des Sparers ein weiteres Mal belastet. Dies setzt sich fort, wenn die zweifachbelasteten Zinsen wieder – als steuerlich geschädigtes Saatgut – zinsbringend angelegt werden: Es kommt zu einer Steuerlastlawine über den gesamten Zeitraum des Sparens. Mit der durchschnittlichen Inflation ist dann schnell der negative Bereich erreicht. Daran wird auch die Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 nichts Wesentliches ändern.

Der österreichische Nationalökonom Joseph Schumpeter hat früh erkannt: „Was der Sparer von dem gesparten Einkommensteil hat, ist der Ertrag aus seiner Investition. Dieser Ertrag wird nun durch die herrschende Praxis zweimal geschmälert. Zuerst dadurch, dass die auf die Sparsumme entfallende Einkommensteuer den Ertrag kleiner macht als er sonst wäre und sodann dadurch, dass von diesem also durch die Einkommensteuer schon verringerten Betrag nochmals Einkommensteuer zu zahlen ist.“

Anstatt eine Eigenkapitalverzinsung steuerlich abzugsfähig zu machen, geht die Bundesregierung den fatalen umgekehrten Weg. Sie beschränkt mit der so genannten „Zinsschranke“ den Abzug von Fremdkapitalzinsen und rechnet Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten gewinnerhöhend der Gewerbesteuer zu. So will man Entscheidungsneutralität erzwingen, erreicht sie aber dennoch nicht! Die Folge ist eine Substanzbesteuerung, die besonders den Mittelstand hart treffen wird.

Dass der Staat die Kombination von „Saatgutbesteuerung“ und „Erntebesteuerung“ an anderer Stelle selbst als problematisch erkannt hat, sieht man an der geförderten Altersvorsorge. Ob „Riester-Rente“ oder „Rürup-Rente“, diese Altersvorsorgeformen können faktisch aus dem Bruttoeinkommen gespart werden, d.h. es erfolgt hier keine „Saatgutbesteuerung“. Erst in der Auszahlphase im Rentenalter werden sie mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, d.h. der Staat beschränkt sich hier auf eine reine „Erntebesteuerung“. Dieses Prinzip der nachgelagerten Besteuerung entspricht, wie die Zinsbereinigung, einer lebenszeitlichen Betrachtung der Kapitaleinkünfte. Diese sind hier steuerlich nicht vorbelastet und werden durch ihre Besteuerung in der Auszahlphase nur einmal belastet.
Was bei der nachgelagerten Besteuerung von Renten als Steuergeschenk des Staates verkauft wird, ist kein Geschenk, sondern eine lebenszeitlich gerechte Besteuerung. Erst die unterschiedlichen Grenzsteuersätze, die im Alter meist niedriger sind, als in der Erwerbsphase führen zu einem Gestaltungsanreiz.

Beide Modelle, ob Saatgut- oder Erntebesteuerung, führen zum gleichen Ergebnis. Die Erntebesteuerung ist jedoch aus fiskalischen Gründen bei Bundesfinanzministern nicht sonderlich beliebt. Denn Bürger, die ihren Lebensabend auf Mallorca verbringen, unterliegen der dortigen Steuergewalt. Nicht ohne Grund stellt Deutschland gerade das Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien auf den Prüfstand.

Im Deutschlandprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2005 war das Ziel eines Übergangs zu einem linearen Steuersatz für alle Einkunftsarten mit einer Freistellung des steuerlichen Existenzminimums bereits formuliert. Dieses Konzept zu einem lebenszeitlich orientierten Steuerrecht fortzuentwickeln, würde den Spitzenplatz der FDP im Wettbewerb der Parteien um das beste Steuerkonzept sichern und Deutschland wieder an die Tabellenspitze nicht nur in Europa führen.

Der englische Nationalökonom John Ramsay McCulloch (1789-1864) hat die Wirkung eines progressiven Steuertarifs auf den Punkt gebracht: „In dem Augenblick, in dem man das Grundprinzip aufgibt, von allen Individuen denselben Prozentsatz ihres Einkommens zu fordern, ist man zur See ohne Steuer und Kompass und es gibt kein Ausmaß an Ungerechtigkeit und Torheit, das nicht begangen werden würde.“

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