Wir bedauern, dass der Mitgliederentscheid nicht zu dem von uns angestrebten Beschluss der FDP geführt hat, die Einrichtung eines permanenten „Rettungsschirms“ für den Euro abzulehnen.
Wir danken allen Parteifreunden, die uns mit ihrer Stimme unterstützt und sich in den letzten Wochen engagiert für den Mitgliederentscheid eingesetzt haben. Wir erkennen ihre besonderen Anstrengungen an.
Sie haben die zahllosen Veranstaltungen ermöglicht, auf denen sich Mitglieder und Außenstehende über die Probleme des Währungsverbundes und die unterschiedlichen Ansätze zu ihrer Lösung informieren und über sie beraten konnten.
Das Verfahren des Mitgliederentscheids hat sich dabei in wesentlichen Punkten als stark verbesserungsbedürftig herausgestellt. Wir bitten den Bundesvorstand deshalb, die Verfahrensordnung zu überarbeiten. Dafür bieten wir unsere Unterstützung an.
Der Mitgliederentscheid hat eine von vielen vermisste Beteiligung der politischen Basis der FDP ermöglicht. Wir fordern die anderen Parteien der Bundesrepublik auf, diesem Vorbild zu folgen. Das Vertrauen in unsere Währung ist nicht nur Sache des Parlamentes oder von Parteitagen, sondern geht jeden Bürger unseres Landes an.
Wir erhoffen uns, dass die Führung der FDP das knappe inhaltliche Ergebnis des Mitgliederentscheids würdigt. Wir erwarten, dass die Führung der FDP nun die Positionen durchsetzt, die sie in ihrem eigenen Antrag B gefordert hat. Nur eine knappe Mehrheit der Parteimitglieder hat ihrem Antrag auf Fortsetzung der „Rettungsschirme“ zugestimmt. Die 44,2 Prozent der Mitglieder für Antrag A sind integraler Bestandteil der liberalen Partei. Wir rufen alle unsere Unterstützer des Antrags A auf, in der FDP weiter für ein Europa des Rechts, der Rechtsstaatlichkeit und der Marktwirtschaft zu kämpfen. Wir rufen die Parteiführung auf, die gemeinsamen europapolitischen Überzeugungen eines marktwirtschaftlichen, subsidiären und solide wirtschaftenden Europas zukünftig zu betonen.
Wir erwarten von der Bundestagsfraktion der FDP, dass sie nicht nur – wie bisher – vorsorglich ein „imperatives Mandat“ ablehnt, sondern auch für das Verfassungsrecht aller Abgeordneten des Bundestages eintritt, ausschließlich ihrer eigenen Gewissensentscheidung zu folgen.
Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch und Frank Schäffler, MdB
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