Das Urteil des Bundesfinanzhofes zu den Rabattfreibeträgen für Fahrvergünstigungen der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr wird in Kürze im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist damit auch für die Öffentlichkeit einsehbar. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die Schriftliche Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor.
Aus dem Urteil geht hervor, dass der Rabattfreibetrag für alle Fahrvergünstigungen gilt, die die Deutsche Bahn AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Weiter teilt der Bundesfinanzhof mit: „Dies gilt auch, wenn die unentgeltlich der verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 4/17 und VI R 7/19). 2. Mit dem Bezug der Freifahrtscheine ist der darin verkörperte geldwerte Vorteil unabhängig vom konkreten Fahrtantritt zugeflossen.“
Unter folgendem Link können Sie das Urteil einsehen: Urteil.
Die Schriftliche Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler sowie die Antwort der Bundesregierung können Sie hier einsehen: Schäffler 180.