Frank Schäffler

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Rede Frank Schäffler zum Europäischen Stabilitätsmechanismus

Sehr geehrter Herr Präsident / sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Eurogruppe hat am 4. Dezember eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus beschlossen. Unter anderem wurden darin die Regelungen für die ESM-Kreditlinien reformiert. Für diese Kreditlinien galt und gilt die Prämisse, dass diese nur gewährt werden, wenn eine Gefahr für die Finanzstabilität der Währungszone als Ganzes vorliegt und dass sie nur Ländern gewährt werden, deren wirtschaftliche und finanzielle Situation „grundsätzlich solide“ ist.

Es war bereits bislang so, dass ein Mitgliedstaat der Eurozone, gegen den ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, Zugang zu einer Kreditlinie nur erhalten kann, wenn er sich an die Beschlüsse und Empfehlungen des Rates zur Korrektur seines übermäßigen Defizits hält.

Mit der Reform von letzter Woche sind diese Regeln auf den ersten Blick noch verschärft worden. Künftig sollen quantitative und qualitative Überprüfungen stattfinden, ob ein Land für eine Kreditlinie qualifiziert ist. Quantitativ heißt, der Schuldenstand des Staates muss weniger als 60 Prozent betragen oder jährlich um fünf Prozent sinken. Qualitativ meint, dass die gesamtstaatliche Verschuldung tragfähig sein muss.

Allerdings erfüllen natürlich nur sehr wenige Euro-Staaten diese neuen, strengeren Zugangskriterien für die Beantragung einer solchen ESM-Kreditlinie. Italien etwa wird die quantitativen Kriterien in den nächsten Jahren sicher nicht erfüllen können. Und die paar Staaten, die die Kriterien erfüllen, werden sie wohl nicht benötigen.

Aber die Finanzminister der Eurozone haben sich natürlich eine clevere Strategie überlegt, diese Regeln aufzuweichen. Die Euro-Staaten, die die Kriterien nicht erfüllen, aber „von einem negativen Schock betroffen sein könnten, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt“, haben trotzdem die Möglichkeit, eine solche Kreditlinie zu beantragen. Durch diese Ausnahmeregel besteht also die Möglichkeit, dass auch weniger solide Euro-Staaten die Kreditlinie in Anspruch nehmen können und so ein reguläres ESM-Darlehen samt Auflagen umgehen.

Die Idee der Abfederung von „negativen Schocks“ ist nicht neu. Europäische Politiker sehnen sich schon lange nach einem Schlechtwetterfonds, um angeblich unverschuldete Wirtschaftskrisen abzuwenden. Einen solchen gibt es, so wird zumindest öfters behauptet, auch in den USA.

Doch die USA kennen gar keinen Schlechtwetterfonds auf nationaler Ebene. Was es gibt, sind zahlreiche Schlechtwetterfonds in den einzelnen Bundesstaaten. Und deren Finanzierung ist von Bundesstaat zu Bundesstaat sehr unterschiedlich. In einigen Bundesstaaten fließen die Haushaltsüberschüsse in die Fonds, in anderen eine feste Summe und wiederum in anderen Einnahmen aus fest vorgeschriebenen Quellen. Es gibt auch keine einheitlichen Auszahlungskriterien. Manch ein Bundesstaat setzt ihn für schnelle Hilfen bei Naturkatastrophen ein. Andere lindern damit auch wirtschaftliche Verwerfungen. Festzuhalten gilt: Es gibt keinen zentralen Schlechtwetterfonds in den USA, sondern ganz viele.

Und somit bleiben auch die Anreize für die einzelnen Bundesstaaten erhalten, eine solide Wirtschafts- und Haushaltspolitik zu fahren. Nur in Europa wollen wir mal wieder eine Vergemeinschaftung von Risiken. Und schaffen damit wieder einmal Anreize für eine falsche Politik in der Eurozone, die schon früher dafür sorgte, dass entweder der Staatsapparat, siehe Italien oder Griechenland, beziehungsweise die privaten Haushalte über ihre Verhältnisse leben. Die Beschlüsse vom letzten Dienstag sind somit leider mal wieder ein Schritt in die falsche Richtung.

Ohne eine Haftung derjenigen, die Risiken eingegangen sind, sowohl auf der Schuldnerseite, als auch auf der Anlegerseite, wird es keine Besserung im Euro-Raum geben. An diesem Grundsatz mangelt es allen Vorschlägen, die uns bislang von dieser Regierung vorgelegt wurden.

Vielen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit.

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