Rede im Bundestag zu SEPA: Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsraums

Wir geben der Regierung für die schon Ende des Monats auf europäischer Ebene stattfindenden Verhandlungen eine wichtige Handreichung mit auf den Weg, mit der wir die Bedeutung der Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsraums unterstreichen.

Aus unserer Sicht wäre die erstbeste Lösung gewesen, wenn wir die Vereinheitlichung dem Markt überlassen hätten können. Die großen deutschen Privatbanken und zunehmend auch ihre kleineren Branchenkollegen verstehen sich eher als europäisch denn als deutsch handelnde Unternehmen. Sie sind im Binnenmarkt nicht weniger zu Hause als in Deutschland, sie agieren in Paris, London und Frankfurt gleichermaßen. Früher oder später wäre es daher zu einem marktgetriebenen Vereinheitlichungsprozess auf europäischer Ebene gekommen.

Das hat historische Vorbilder. So gibt es etwa für das deutsche System aus Kontonummer und Bankleitzahl keine gesetzliche Grundlage. Die Banken selbst haben mit innovativer Kraft einen einheitlichen Zahlungsraum in Deutschland geschaffen. Im Laufe der Zeit hätten sich auch die europäischen Banken auf ein einheitliches System geeinigt. Nicht immer braucht es den Staat. Der immerwährende Kostendruck, dem gewinnorientierte Unternehmen ausgesetzt sind, treibt die Unternehmen dazu an, sich auf sinnvolle Lösungen zu einigen.

Nun hat sich die Kommission entschlossen, dem marktgetriebenen Prozess zuvorzukommen. Mit ihrem Vorhaben beabsichtigt sie, einheitliche Standards zu setzen, an deren Ausarbeitung die wichtigen Interessenverbände der europäischen Banken intensiv beteiligt waren. Diese einheitlichen Standards werden erhebliche Kosteneinsparungen für die Banken mit sich bringen. Insofern haben wir mit dem Vorhaben der Kommission eine zweitbeste Lösung. Nichtsdestotrotz ist dies eine gute Lösung; denn das wesentliche Ziel der Kosteneinsparungen bei der Abwicklung innereuropäischer Zahlungen wird erreicht. Die Regelung auf europäischer Ebene bringt aber – das ist ein typisches Problem – Schwierigkeiten im Hinblick auf unsere nationalen Besonderheiten mit sich. Unsere Lastschriftverfahren haben sich über die Jahre herausgebildet. Sie funktionieren außerordentlich gut. Sie genießen eine hervorragende Akzeptanz in der Bevölkerung. Es existiert eine sehr hohe Rechtssicherheit für Banken und Kunden durch eine über die Jahre gewachsene Rechtsprechung. Die Vorteilhaftigkeit des Systems zeigt sich an seiner millionenfachen Verwendung. Zu dieser kommt es nur, weil Banken und Kunden gleichermaßen davon profitieren. Die Abkehr von diesem System wird den Verbrauchern schwerfallen. Es ist daher die Aufgabe der Branche, für die Akzeptanz ihrer neuen SEPA-Produkte zu sorgen. Um den Übergang zu erleichtern, fordern wir weiter von der Bundesregierung eine lange Übergangsperiode, während derer die Verbraucher von den alten bewährten Verfahren Gebrauch machen können. Das ist sinnvoll, stärkt die Akzeptanz des neuen Verfahrens und sorgt für eine reibungslose Umstellung.

Wichtigster Punkt ist die Beibehaltung des von der Rechtsprechung entwickelten Schutzniveaus. Die Rückgabe von Lastschriften ist für die Verbraucher in langen Fristen und gebührenfrei möglich. Wir wollen nicht, dass über den europäischen Umweg dieses Schutzniveau abgeschafft wird. Man stelle sich den Unmut vor, wenn wir ein solches Gesetz im Bundestag beschlössen.

Daher ist es richtig, dass wir die Bundesregierung auffordern, für den übergangsweisen Erhalt der deutschen Lastschriftverfahren einzutreten. Ebenso richtig ist es, dass wir die Kreditwirtschaft zur Entwicklung eines Produkts auffordern, das den deutschen Lösungen vergleichbar ist.

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