Frank Schäffler

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Rede zum Bundeshaushalt 2023 – Einzelplan 16

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Frank Schäffler (FDP):

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auf drei Bereiche konzentrieren.

Der erste Bereich ist schon angesprochen worden; das ist das Thema Munitionsaltlasten. Das ist sicherlich ein großes und wichtiges Thema. Es ist nicht nur eine große ökologische Katastrophe, wenn Tausende von Tonnen Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee vor sich hinrosten, sondern es ist natürlich auch eine große ökonomische Herausforderung. Denn die Meere werden ja auch genutzt, um Energie zu erzeugen, indem man Windkraftanlagen errichtet usw.; Seeschifffahrt findet statt. Das heißt, es ist auch eine Gefahr für unseren Wirtschaftsstandort.

Deshalb ist es richtig, dass wir mit diesem Haushaltsentwurf erstmals die Grundlage dafür schaffen, dass wirklich etwas passiert. Wir hatten ja vorher schon einen Haushaltstitel geschaffen. Der hat uns aber nicht ermöglicht, das zu machen, was wir jetzt tun, nämlich dafür zu sorgen, dass die schwimmende Plattform tatsächlich auch ausgeschrieben werden kann. Denn dafür war die Voraussetzung, dass wir auch die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 72 Millionen Euro bereitstellen. Jetzt sind wir in der Lage, dieses Thema auch wirklich anzugehen.

Damit das jetzt auch wirklich funktioniert und das Ministerium entsprechend tätig wird, haben wir das noch mit einem Maßgabebeschluss unterlegt und das Ministerium aufgefordert, hier bis zum 30. Juni 2023 entsprechend tätig zu werden und diese Anlage auszuschreiben. Das ist aber nur die eine Seite. Die andere Seite ist: Die Ausschreibung führt ja noch nicht automatisch dazu, dass dann auch alles andere geregelt wird. Man muss ja auch fragen: Wer betreibt diese Anlage? Was passiert eigentlich im Verlauf? Wer trägt dafür die Kosten?

Da, meine ich, darf man die Länder nicht völlig aus der Verantwortung entlassen. Natürlich ist der Bund außerhalb der 12-Meilen-Zone verantwortlich; aber innerhalb der 12-Meilen-Zone sind erst mal die Länder verantwortlich. Deshalb, meine ich, muss es auch Verhandlungen mit den Ländern geben, was die Kostenbeteiligung an der Stelle betrifft. Denn die Länder stehen finanziell besser da als der Bund; deshalb müssen die Länder an der Stelle auch tätig werden.

Deshalb, Herr Kollege Feiler, ist es eigentlich ein falscher Move, zu sagen: Das machen wir jetzt auch an Land; wir haben es ja als Bund.

(Uwe Feiler (CDU/CSU): Wo ist denn der Unterschied? Da gibt es keinen!)

– Natürlich gibt es einen; das habe ich doch gerade erklärt.

(Uwe Feiler (CDU/CSU): 12-Meilen-Zone!)

– Genau, und außerhalb der 12-Meilen-Zone ist der Bund zuständig; das ist der Unterschied.

Und auf Landesebene ist es eben eine klassische Aufgabe der Bundesländer, dieses Thema für sich zu bewältigen; da können die doch tätig werden. Ich glaube nicht, dass das eine Aufgabe ist, in die der Bund im Rahmen einer Mischfinanzierung zusätzlich hineingehen sollte.

(Uwe Feiler (CDU/CSU): Eine sehr maue Argumentation!)

Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Wir sollten aufpassen, dass wir nicht immer mehr Aufgaben auf Bundesebene im Rahmen einer Mischfinanzierung finanzieren, sondern das ist eine klassische Aufgabe, die die Länder vollziehen sollen.

Ich will sagen, dass wir als FDP in diesem Haushalt auch die Blockchain-Forschung im Umweltetat etabliert haben, weil wir glauben, dass auch die Gefahrgutabwicklung sehr gut mit der Blockchain-Technologie verbunden werden kann, wenn es darum geht, die Gefahrgutabwicklung rückzuverfolgen, auch dauerhaft rückzuverfolgen. Vor allem kann sie im Rahmen von Smart Contracts automatisch zu einem Bezahlvorgang führen. Ich glaube, das ist etwas, mit dem sich die Ministerien in diesem Haushalt aktiver beschäftigen sollten. Denn das wird am Ende Bürokratie abbauen und gleichzeitig zu mehr Rechtssicherheit auf beiden Seiten beitragen.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass es entscheidend ist, wenn wir über das Thema „Energieversorgung in Deutschland“, über das wir gerade schon diskutiert haben, sprechen, dass wir mit Blick auf die Angebotsseite auch wieder stärker darüber diskutieren müssen, fossile Energien durch Kernkraftwerke zu ersetzen. Ich glaube, das ist etwas, was auch der Umwelt zusätzlich dient.

(Zuruf des Abg. Dr. Rainer Kraft (AfD))

Wenn wir unsere drei Kernkraftwerke weiterlaufen lassen würden, dann könnten wir alleine in Deutschland 5,2 Millionen Tonnen CO2 einsparen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Und warum habt ihr dann unserem Gesetzentwurf nicht zugestimmt?)

Würden wir die drei bereits abgeschalteten Kernkraftwerke wieder ans Netz nehmen, dann könnten wir 10,4 Millionen Tonnen CO2 einsparen.

(Patrick Schnieder (CDU/CSU): Machen! Einfach machen!)

Ich glaube, das sollten wir aus Umweltgründen tun; wir sollten es aber auch aus Energiesicherheitsgründen tun.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)

Denn Stromausfälle können wir uns als Standort Deutschland nicht leisten.

(Patrick Schnieder (CDU/CSU): Einfach machen! – Jan Ralf Nolte (AfD): Wer hat denn noch mal regiert, als wir die Energiewende eingeläutet haben?)

Deshalb sollten wir alles dafür tun, dass wir das Stromangebot insgesamt erweitern.

Insgesamt ist es ein zustimmungsfähiger Etat.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war jetzt sehr hypothetisch mit den Atomkraftwerken!)

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