Frank Schäffler

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Rede zum Grundsatzbeschluss für die vorsorgliche Kreditlinie des ESM

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Die Einrichtung des ESM 2012 hatte zur Bedingung, dass die Länder eine Schuldenbremse in ihrer Verfassung verankern. Man wollte mit der Schuldenvergemeinschaftung, die mit dem ESM zwangsläufig einherging, gleichzeitig die fiskalische Disziplin der Haushalte der Mitgliedsstaaten erreichen. Der Fiskalpakt und der ESM waren zwei Seiten einer Medaille.

8 Jahre nach Inkrafttreten des ESM kann man die Schuldenstände anschauen. Die Eurozone war im letzten Jahr mit 84 Prozent zur Wirtschaftsleistung noch nie so hoch verschuldet. Frankreich ist mit 99 Prozent, Italien mit 133 Prozent und Griechenland mit 177 Prozent verschuldet.

Jetzt ist die Corona-Krise da und diese Staaten gehen mit einem höheren Schuldenstand als 2012 in die Krise. Und die Antwort darauf ist, noch mehr Schulden, mit noch niedrigeren Zinsen.

Und weil die Schuldenbremse nicht befolgt wurde – wo ist eigentlich die Bundesregierung, die das in Europa einfordert? – wird jetzt mit der vorsorglichen Kreditlinie beim ESM die Zugangskriterien beseitigt. Nicht mehr die „Stabilität des Währungsraums als Ganzes“ oder „strenge Auflage“ sind der Maßstab für Geld aus dem ESM, sondern alle bekommen jetzt Geld, faktisch ohne Auflagen.

Das Ziel ist hier nicht, Italien zu helfen. Italien kann sich derzeit am Kapitalmarkt refinanzieren – sogar zu günstigeren Bedingungen als 2012.

Es geht eigentlich um etwas anderes. Nämlich den Zugang zu ESM-Geldern ohne Auflagen zu ermöglichen. Es soll selbstverständlich aussehen, wenn ein Land  Geld aus dem ESM bekommt.

Das Ziel ist, die Schulden weiter zu erhöhen. Das ist nur dann möglich, wenn die Lasten umverteilt werden. Entweder über die EZB, indem diese den Zins durch ihre Staatsanleihenkäufe drückt oder eben durch den leichteren Zugang zu ESM-Krediten.

Denn die 36 Milliarden Euro, die Italien maximal aus dieser vorsorglichen Kreditlinie erhält, wird bestimmt nicht lange reichen. Sie sind ein Tropfen auf den heißen Stein des künftigen Finanzierungsbedarfs Italiens. Italien muss schon in diesem Jahr wahrscheinlich noch Schulden in der   Größenordnung von mindestens 200 Milliarden Euro finanzieren.

Meine Damen und Herren, zwar ist nicht die Pandemie an den Null- und Negativzinsen schuld, sie liefert aber jetzt den Vorwand, um diese Politik auf den Sankt-Nimmerleinstag zu verlängern. Doch die ökonomischen und sozialen Kollateralschäden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem historischen Urteil vom 5. Mai besonders herausgearbeitet hat, sind beachtlich – bei Sparern, Versicherungsnehmern, bei den Eigentümern von Immobilien, bei Mietern.  Allein seit Ausbruch Finanzkrise 2010 haben Sparern in Deutschland 360 Milliarden Euro verloren – 365 Euro pro Bürger und Jahr.

Letztlich wird durch die Abschaffung des Zinses der Preis für Kapital vernichtet. Doch Preise sind essenziell für eine Marktwirtschaft. Werden sie zerstört, dann wird auch die Marktwirtschaft zerstört. Das wollen nicht allen hier im Haus, aber denjenigen, die das nicht wollen und dennoch zustimmen, sage ich: sie nehmen die Zerstörung unserer Marktwirtschaft billigend in Kauf.

 

Vielen Dank!

Die Bundestagsrede vom 14.05.2020 können Sie hier angucken.

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