Rede zum SEPA-Begleitgesetz

Rede von Frank Schäffler zu TOP 36 zu Protokoll
Drucksache 17/10038

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsordnungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)

Im letzten Jahr haben wir der Regierung für ihre Verhandlungen in Brüssel aufgegeben, bei der Verordnung über die Vereinheitlichung des europäischen Lastschrift- und Überweisungsverkehr auf dreierlei zu achten. Erstens sollte sie auf eine lange Frist hinwirken. Nötig war ein komfortabler Zeitraum für die Überführung des gewachsenen des deutschen Zahlungsverkehrs unter das Regime des europäischen Rechts. Zweitens sollte das deutsche Lastschriftverfahren als typisch deutsches Gewächs erhalten bleiben. Drittens sollte das hohe Schutzniveau gewahrt bleiben, das unsere Rechtsprechung für die Nutzer des deutschen Lastschriftverkehrs entwickelt hat. Das war nötig, damit die Ablösung des über Vertragsrecht gewachsenen Lastschriftverkehrs durch einen gesetzlichen Rahmen nicht scheitert.

Unsere Vorgaben, so muss man sagen, haben erfreulicherweise guten Niederschlag in der nun vorliegenden Verordnung gefunden. Die Regierung hat auftragsgemäß eine lange Übergangsfrist für das elektronische Lastschriftverfahren erreicht und schöpft diese auch in ihrem Entwurf des Begleitgesetzes bestmöglich aus. Bis zum 1. Februar 2016 ist nun Zeit. Das gibt der Branche Zeit, für die Akzeptanz ihrer neuen SEPA-Produkte zu sorgen und Alternativen zum elektronischen Lastschriftverkehr zu entwickeln. Das ist sinnvoll, stärkt die Akzeptanz von SEPA und sorgt für eine reibungslose Umstellung. Auch unser wichtigster Punkt wurde umgesetzt, die Beibehaltung des von der Rechtsprechung entwickelten Schutzniveaus. Die Rückgabe von Lastschriften ist für die Verbraucher in langen Fristen und gebührenfrei möglich. Wir wollten nicht, dass über den europäischen Umweg dieses Schutzniveau abgeschafft wird.

Gleichwohl bleiben Änderungen am Entwurf der Regierung zu überlegen und im folgenden Verfahren auf ihren Nutzen und mögliche Kosten abzuwägen. Eines dieser Probleme könnte für die Nutzung von Lastschriften im Internet entstehen. Es besteht die Gefahr, dass ab 2014 nur noch papiergebundene Lastschriftmandate erteilt werden können. Das beeinträchtigt den über das Internet stattfindenden Geschäftsverkehr, weil Verbraucher auf Kreditkarten und andere Zahlungsdienstleister ausweichen werden. Es kann sein, dass wir hier durch Aufweichung des Schriftformerfordernisses nachbessern müssen, um den Verbrauchern Wahlfreiheit zu erhalten.

Auch die Baugruben auf den anderen kleinen Baustellen werden wir gemeinsam zuschütten. Nach der Sommerpause werden wir das Gesetz in den Ausschüssen beraten und zu einer guten und rechtssicheren Lösung kommen.

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