Sehr verehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
Wir begleiten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die SEPA-Verordnung und sorgen für ihre Einpassung in den nationalen Rechtsrahmen. Im Mittelpunkt der Verordnung steht die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums. Das ist uns gelungen, der Grundstein ist gelegt. Eigenständiger Platz zum rechtlichen Manövrieren steht uns hier nicht zur Verfügung. Die meisten Fragen sind auf europäischer Ebene von den Regierungen im europäischen Gesetzgebungsverfahren entschieden worden. Die Bundesregierung hat unsere Vorgaben, die wir mit dem Ihnen bekannten Entschließungsantrag gemacht haben, zu ihrem Verhandlungsauftrag gemacht. Und es freut mich, zu sagen: Die Bundesregierung hat erfolgreich verhandelt. Ausgefüllt wird der durch die Verordnung beschriebene europäische Rechtsrahmen des Weiteren durch untergesetzlichem Standards, die vom SEPA-Rat gesetzt werden. In ihm sind die Nutzer und Anbieter von Zahlungsverkehrslösungen versammelt.
Im Gesetzgebungsverfahren hat uns vor allem ein Problem beschäftigt: Das ein wenig unglückliche Zusammenspiel von Verordnung und untergesetzlichen Standards führt zu Problemen bei der Form der SEPA-Mandatserteilung. Wir wollen nämlich Lastschriften ohne schriftlich erteiltes Mandat erhalten. Betroffen sind die telefonisch erteilte und die Internetlastschrift. Sie spielen bedeutende Rollen im deutschen Markt und sind ein günstiges Konkurrenzprodukt zu anderen Zahlungsverfahren. Doch die von uns vorgefundene europäische Rechtslage stellt es nicht ins Ermessen des deutschen Gesetzgebers, an welche qualitativen Voraussetzungen die gültige Erteilung eines SEPA-Mandats geknüpft ist.
Diese Entscheidung wird nach unserem Verständnis im SEPA-Rat getroffen. Wir haben sichergestellt, dass ein Verstoß gegen vom SEPA-Rat gesetzte Standards keine Ordnungswidrigkeit ist. Es gibt also keine ordnungswidrigkeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn die Standards aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden.
Deswegen erinnere ich an die Aufgabe des SEPA-Rates. Er soll die Akzeptanz der SEPA-Produkte fördern. Wir vertrauen darauf, dass die Nutzer und die Anbieter von SEPA-Produkten dort entsprechende Lösungen finden, mit denen die Erteilung eines Mandats bei möglichst geringen Transaktionskosten auch weiterhin gewährleistet bleibt. Die im SEPA-Rat vertretenen Nutzer haben dieses Interesse ohnehin. Die Anbieterseite fordern wir ausdrücklich auf, ihre Fachkenntnis einzubringen, um dies zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist weiterhin daran zu erinnern, dass kartellrechtliche Bedenken gegen von den Kartensystemen vorgegebene Interbankenentgelte geltend gemacht worden sind. Die Existenz der elektronischen Lastschrift mit ihren niedrigen Gebühren diente als wichtiges Argument dafür, dass hier bislang kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgelegen hat.
Während des Gesetzgebungsverfahrens haben wir die unproblematischen, aber zeitkritischen Elemente der VAG-Novelle angefügt. Es handelt sich einerseits um die fristgerechte Umsetzung des Unisex-Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Das Geschlecht darf danach zukünftig kein Anknüpfungspunkt mehr für tarifliche Diskriminierung sein. Nun sind die Akteure gefordert, neue Tarife zu berechnen.
Doch im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der deutschen Lebensversicherer. Die Probleme der deutschen Lebensversicherer sind uns nicht verborgen geblieben. Sie leiden unter den aktuellen und voraussichtlich auch zukünftigen Niedrigzinsen. Um es klar zu sagen: Wir haben es hier mit Problemen zu tun, die eine unmittelbare Folge der Euro-Schuldenkrise von Banken und Staaten sind. Die Rettungseuropäer wollen weder Banken- noch Staatspleiten zulassen. Wenn dies die Prämisse allen Denkens und Handelns ist, dann ist eine Politik des billigen Geldes die zwangsläufige Folge. Man könnte auch sagen: Wer Staaten und Banken rettet, der schadet dem Sparer. Denn wir erleben eine Kollisionslage von Geld- und Fiskalpolitik – die eine lässt die andere nicht unberührt. Die fiskalischen Entscheidungen der Rettungseuropäer können für die Geldpolitik nicht folgenlos bleiben.
Trotz aller Lippenbekenntnisse für höheres Wachstum, eine Sparpolitik und für ausgeglichene Haushalte sieht die Lage hier ganz, ganz düster aus. Gestern hat die Kommission ihre Herbstprognose vorgelegt. In diesem Jahr wird das Haushaltsdefizit der Euro-Zone 3,3 Prozent betragen. Die Maastricht-Latte wird kollektiv gerissen. Das ist ein nahezu unglaublicher Vorgang, wenn ganz Europa unter einem angeblichen Spardiktat steht. Die ganze Misere macht der Schuldenstand im Verhältnis zum BIP deutlich. 2012 beträgt die Schuldenquote des Euro-Raums 93 Prozent vom BIP. Nächstes Jahr soll sie 95 Prozent betragen. Der Punkt ohne Wiederkehr soll bei einer Staatsschuldenquote von 90 Prozent liegen. Aber dieses Mal könnte es ja anders sein.
Diese ungesunde Fiskalpolitik dominiert die Geldpolitik. Da auch die Europäische Zentralbank den schwarzen Peter nicht haben möchte, sieht sie sich genötigt, niedrige Zinsen und eine Geldmengenausweitung zu verordnen. Das nutzt den verschuldeten Staaten, schädigt aber alle Marktteilnehmer, die auf eine rentierliche Verzinsung ihrer Anlagen angewiesen sind. Es geht also insbesondere um Gläubiger von Geldforderungen. Die Lebensversicherungen als Inhaber von Staatsanleihen sind neben den Sparern am stärksten betroffen. Die Lebensversicherer können die Renditen unter den bislang gültigen Rahmenbedingungen nicht halten. Zehnjährige Bundesanleihen rentieren heute – ich habe nachgeschaut – bei 1,38 Prozent. Der Garantiezins für Neukunden liegt bei 1,75 Prozent. Altverträge versprechen gar 4 Prozent. Unter diesen Bedingungen ist das System gefährdet. Der daraus geborenen Not der Lebensversicherer begegnen wir, indem wir ihnen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Verteilung der Bewertungsreserven einräumen. Das kommt letztendlich der Versichertengemeinschaft zugute.
Eine echte Lösung der Problematik ist indes auch dies nicht. Wir operieren hier an Symptomen. Krankheitsauslöser ist die staatliche Geld- und Fiskalpolitik. Inzwischen ist klar, dass die Unabhängigkeit der Notenbanken nur noch auf dem Papier besteht. Stattdessen sind sie vor den staatlichen Karren gespannt. In der Krise wird offenbar, dass die rechtliche Unabhängigkeit der Notenbank nicht vor einer politischen Instrumentalisierung schützt. Wenn es überhaupt einen Schutz vor einer solchen Instrumentalisierung gibt, dann liegt er in einer entsprechenden geldpolitischen Kultur. Es mag sein, dass die Bundesbank stärkere Widerstandskräfte gehabt hätte. Die Europäische Zentralbank hat diese Kultur innerhalb eines eng gesetzten Rechtsrahmens und innerhalb ihres Mandats, zu handeln, jedenfalls nicht. Auch daran haben die Rettungseuropäer eine Teilschuld. Sie haben Recht zur Beliebigkeit verkommen lassen. Regeln werden nach situativem Ermessen gebeugt und ausgelegt. Das begann mit dem kollektiven Rechtsbruch im Frühjahr 2010, als die Nichtbeistandsklausel verletzt wurde, um Griechenlands Gläubigern helfen zu können. Es setzt sich bis heute fort, wenn die Konditionen für Hilfen aus den Rettungsschirmen an die Umstände angepasst werden. Nun zahlen die Kunden von Lebensversicherern einen ersten Preis. Spätestens jetzt kann es jeder wissen: Die Politik der Rettungseuropäer kostet uns nicht nur die Stabilität des Rechts, sondern wir bezahlen auch mit unseren Vermögen.
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