Interview mit der Neuen Westfälischen:
Herr Schäffler, inwiefern sind Sie ein Abweichler. Sind sie überhaupt einer?
Nein. In einem Parlament sollte es die Regel sein, dass man als freier Abgeordneter seine Meinung kundtut. Und das habe ich getan.
Aber die Einschränkung der Redefreiheit steht dem demokratischen Grundgedanken völlig entgegen.
SCHÄFFLER: Außerhalb der Fraktionsspitzen hat niemand Verständnis für dieses Ansinnen. Es kann natürlich nicht jeder reden. Dafür haben wir den Bundestagspräsidenten, der das regelt. Mittlerweile richtet sich die Redezeit auch nach der Größe der Fraktionen. Aber in der Diskussionen um den Rettungsschirm muss man diese Regeln lockern. Es kann ja nicht sein, dass in der Bevölkerung heftig debattiert wird, nur im Bundestag
nicht. Wenn man das so durchzieht, schadet man unserer parlamentarischen Demokratie.
Aber wie wird das von den Fraktionsspitzen begründet?
Die Fraktionsspitzen haben immer gern selbst geregelt, wer wann spricht. Jetzt hat sich der Parlamentspräsident herausgenommen, zwei Abgeordneten, Herrn Willsch und mir, darüber hinaus jeweils fünf Minuten Redezeit einzuräumen, in zwei wichtigen Debatten. Also insgesamt zweimal zehn Minuten. Und plötzlich sagen die Fraktionsspitzen, dass das geregelt werden müsse, obwohl es überhaupt keinen Grund gibt, etwas zu regeln, weil es j a nicht inflationär angewandt wurde. Mit der Entscheidung, uns die persönlich beantragte Redezeit einzuräumen, die uns unsere Fraktionen nicht geben wollten, hat Norbert Lammert sicherlich schon Rechtsgeschichte im Parlament geschrieben. Das hat der Demokratie aber nicht geschadet,
sondern eher genutzt.
Und er sorgte damit auch für eine Überraschung.
Das Parlament leidet ja schon etwas unter langweiligen Debatten. Und insofern ist es ganz gut, wenn man sich an dieser Stelle über eine Parlamentsreform Gedanken macht, die Debatten auch lebendiger, spontaner und damit auch interessanter macht.
Welche Möglichkeiten haben Sie, gegen den Maulkorb vorzugehen?
In den Fraktionen wurde dieses Thema noch gar nicht beraten. Und ich glaube, dass das auch nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Norbert Lammert hat selbst aus dem Grundgesetz zitiert, als er und Rederecht erteilt hat. Und in dieser Passage ging es darum, dass das Rederecht eines Abgeordneten nicht eingeschränkt werden darf, sondern das dieses freie Rederecht zum Wesen einer parlamentarischen Demokratie gehört. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein wenig kommt aber schon der Gedanke auf, dass im Bundestag gegen Andersdenkende gemobbt wird.
So weit würde ich nicht gehen. Beim Mobbing wehren sich die Opfer ja nie. Ich tue das allerdings.
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