Frank Schäffler

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Restschuldversicherungen

Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0)  von Flickr.

Eine Restschuldversicherung (RSV) dient dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Mit der Umsetzung der Versicherungsvertrieb-Richtlinie im Februar 2018 sollten auch die Kunden von RSV besser geschützt werden. So müssen z. B. der Zinssatz für den Kredit und die Kosten für die Restschuldversicherung seitdem getrennt ausgewiesen werden. Ebenso soll besser über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Die Bundesregierung hat darüber hinaus in der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels für Restschuldversicherungen angekündigt.

Nach dem aktuellen Stand erkundigte sich jetzt FDP-Finanzexperte Frank Schäffler. Die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage ist für ihn nicht zufriedenstellend. „Die Praxis des Verkaufs von Restschuldversicherungen ist ein wirkliches Ärgernis und grenzt an Sittenwidrigkeit. Restschuldversicherungen werden vielfach unter Druck verkauft und dem Kreditnehmer wird der Eindruck vermittelt, die Versicherung sei notwendig für die Kreditgewährung. Wenn Prämien von 50 Prozent und mehr der Kreditsumme verlangt werden, dann muss die BaFin endlich einschreiten. Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass die Regierung viel Zeit verschlafen hat, ohne an der Situation etwas zu ändern. Eine zeitliche Entkoppelung des Kreditvertrages von der Restschuldversicherung wie in Großbritannien oder die Einrechnung der Restschuldversicherung in den Effektivzins des Konsumentenkredits wären dagegen gangbare Wege“, so Schäffler

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ist unter nachfolgendem Link einsehbar: Kleine Anfrage Restschuldversicherungen

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