Um die private Altersvorsorge in Deutschland zu fördern, ist 2002 das Riester-Rentensystem eingeführt worden. In dem Riester-Rentensystem sind u.a. Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte förderberechtigt. Diese müssen mindestens vier Prozent ihres Bruttojahresgehalts besparen, um eine staatliche Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche Förderungen. Weiterhin können in gewissen Fällen Sparbeiträge von bis zu 2.100 Euro in der Steuerklärung geltend gemacht werden.
Die Bundesregierung strebt nach eigenen Angaben die Entwicklung eines Standardangebotes für Riester-Verträge an. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu: „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“
FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte dazu die Bundesregierung. Die Antwort auf seine Kleine Anfrage liegt nun vor. Schäffler dazu: „Die Bundesregierung kommt in einer wichtigen Frage wie der Altersvorsorge nicht vom Fleck. Dabei gäbe es gerade bei der Riester-Rente viel Reformpotenzial. Der Gesetzgeber sollte ein „Altersvorsorge-Depot“ einführen, in dem künftig aus dem Bruttoeinkommen angespart werden kann. Riester- und Rürup-Renten könnten dann in das „Altersvorsoge-Depot“ integriert werden und allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden.“
Die Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung kann unter folgendem Link eingesehen werden: KA_Riester-Standardprodukt