Frank Schäffler

Suche
Close this search box.

Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums könnten fast zwei Fünftel aller älteren Lebensversicherungsverträge von einem Widerspruch betroffen sein, weil etwa die Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss mangelhaft oder gar nicht über Rücktrittsrechte belehrt wurden. Bei einem Widerruf können Kunden die komplette Versicherung rückabwickeln und somit auch alle bereits eingezahlten Prämien zurückerhalten. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler hervor. „Eine frühere Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ergeben, dass 36,7 Prozent der Vertragsabschlüsse, die im Zeitraum von Mitte 1994 bis Ende 2007 in der damals geltenden Fassung abgeschlossen worden sind, potenziell von einem Widerspruch betroffen sein können“, heißt es. „Als Widerspruchsgrund kamen dabei auch andere Gründe als eine fehlerhafte Belehrung in Betracht, zum Beispiel der fehlerhafte oder nicht erfolgte Zugang der Versicherungsbedingungen oder eine unterbliebene Belehrung zum Widerspruchrecht.“Wegen der Niedrigzinsphase sind Lebensversicherungen für Verbraucher oft unattraktiv geworden. Viele wollen daher ihre Verträge kündigen. Gerichte beschäftigen sich seit einiger Zeit mit der Frage, ob Kunden von ihren Verträgen zurücktreten können. Dabei berufen sich die Kunden darauf, bei Vertragsabschluss gar nicht oder nur schlecht über Rücktrittsrechte informiert worden zu sein. Dadurch habe die Rücktrittsfrist nie zu laufen begonnen, so dass die Lebensversicherung jederzeit kündbar bleibe.

Der Europäische Gerichtshof behandelt gerade mehrere solcher Fälle aus Österreich. Generalanwältin Juliane Kokott hatte im Juli die Position der Verbraucher gestärkt. Sollten die Richter ihr folgen, könnte das auch für Verbraucher und Versicherer in Deutschland spürbare Folgen haben.

Der Druck auf die Versicherer steigt also und das nicht nur durch die drohenden Rückabwicklungen, sondern auch aufgrund dessen, dass die Zahl der Neuverträge von Lebensversicherungen zwischen 2009 bis 2018 bereits von 6,2 Millionen auf 5,2 Millionen zurückgegangen ist. „Die Nullzinsfalle wird durch das nachträgliche Widerspruchsrecht der Kunden zu einem Risiko von erheblicher Tragweite. Daraus kann schnell ein systemisches Risiko werden“, warnte FDP-Politiker Frank Schäffler. „Wenn die EZB ihre Politik fortsetzt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Lebensversicherungen in Schwierigkeiten kommen.“

Die Antwort der Bundesregierung kann unter folgendem Link eingesehen werden: 19_13073 KA Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Menü

Kontakt

Frank Schäffler MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: frank.schaeffler@bundestag.de
Telefon: 030 227-78543

Presse

Die hier aufgeführten Bilder sind zur freien Verwendung, im Rahmen meiner Person betreffenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen. Bitte senden Sie mir im besten Falle ein Beispiel-Expemplar per E-Mail oder postalisch zu.

Klicken Sie für den Download des Bildmaterials (Zip-Datei) auf die Bilder. Sollten Sie weiteres Material benötigen, können Sie gerne mein Bundestagsbüro kontaktieren:

Frank Schäffler MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: frank.schaeffler@bundestag.de
Telefon: 030 227-78543
Telefax: 
030 227-70543