Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0) von Flickr
Run-Off-Plattformen
Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten Run-Off betreibt kein Neugeschäft mehr. Zusätzlich sind Gesellschaften gerade im Bereich der Lebensversicherungen dazu übergegangen, Teilbestände an spezialisierte Abwicklungsplattformen, so genannte Run-Off-Plattformen, zu übertragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang des Jahres 2017 erstmalig die Übertragung von klassischen Lebensversicherungsbeständen an externe Abwickler zugelassen.
Frank Schäffler initiierte hierzu folgende Kleine Anfrage.