Es ist zu begrüßen, dass das Verfassungsgericht die Eigentümerrechte in der Gastronomie stärkt. Das Verbot hätte viele Gastronomen in ihrer Existenz gefährdet. Besonders in Ein-Raum-Kneipen können Kneipenbesitzer keine Ausweichmöglichkeiten schaffen, und deshalb bleiben viele Kunden weg. Jetzt muss das Land NRW sein Nicht-Rauchergesetz, das seit dem 1. Juli dieses Jahres gilt, schnell und unbürokratisch ändern. Mindestens die Ein-Raum-Kneipe muss vom strikten Rauchverbot befreit werden. Es wird sich sehr schnell im Kneipenmarkt ein differenziertes Angebot von Raucher- und Nichtraucherkneipen entwickeln. Dazu braucht es keine Verbote.
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