Frank Schäffler

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Schiedsverfahren nach Atomausstieg

(Bild: Fountain Pen. Robert Howie.(CC BY-SA 2.0) auf Flickr)

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Beschluss des International Centre of Settlement of Investments Disputes in Washington, in dem die Behauptung der Bundesregierung zurückgewiesen wird, das Schiedsgericht sei nicht für die Schiedsverfahren um die finanziellen Folgen des Atomausstiegs zwischen Vattenfall und der Bundesrepublik Deutschland zuständig (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 05.09.2018, S.17).

Die Antwort der Bundesregierung können Sie folgendem Link entnehmen:

Schiedsgericht nach Atomausstieg

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