Schriftliche Frage: Bauabzugssteuer abschaffen

Die Bauabzugssteuer ist ein Bürokratie-Monster und muss endlich abgeschafft werden. Die Bundesregierung teilte mit, dass allein zum 31. Dezember 2006 ca. 36.500 Freistellungsbescheinigungen auslaufen und damit verlängert werden müssen. Es zeigt sich, dass die Bauabzugssteuer ohne Wirkung ist. Das Ziel, die Schwarzarbeit im Baubereich einzudämmen, wurde verfehlt. Die FDP hat deshalb beantragt, die Bauabzugssteuer abzuschaffen (BT-Drs. 16/3055). Diesen Antrag werden wir Anfang 2007 vorantreiben.

Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) wurde für Bauleistungen an einen Unternehmer im Sinne von § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts festgelegt, dass der Leistungsempfänger von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 v.H. für Rechnungen des Leistenden vorzunehmen hat. Der Steuerabzug muss u.a. dann nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs hat die Bauabzugssteuer die Besteuerungssituation nicht verbessert (Seite 32ff. des Berichts des Bundesrechnungshofs). Das liege u.a. daran, dass die Finanzämter in mehr als 95 % aller Fälle eine Freistellungsbescheinigung erteilen. Diese kommt aus Sicht der Unternehmer einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung gleich. Im Ergebnis müsse die Besteuerung in sämtlichen Fällen, in denen eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird, beim Leistenden Werkvertragsunternehmer durchgeführt werden. Die Finanzämter seien mit denselben Schwierigkeiten und Problemen bei der steuerlichen Erfassung konfrontiert wie vor Einführung der Bauabzugssteuer. Der Bundesrechnungshof hält die Bauabzugssteuer in der derzeitigen Form für ein unzureichendes Mittel, um wirksam gegen Betrugsmodelle und illegale Betätigung im Baugewerbe vorzugehen.

Die Bundessteuerberaterkammer kommt zu dem Ergebnis, die Bauabzugssteuer habe das Ziel, die Schwarzarbeit einzudämmen, verfehlt. Es sei „kein messbarer Gesamtnutzen“ erkennbar.

Die komplette Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:

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