Deutschland drohen im Rahmen der Privatisierung der Bankgesellschaft Berlin (einschließlich der Berliner Sparkasse) seitens der Bankgesellschaft und des Mehrheitseigners, des Landes Berlin, Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Der Bundesregierung ist es bisher nicht gelungen, sicherzustellen, dass die im Beihilfeverfahren vorgeschriebene Privatisierung „diskriminierungsfrei“ erfolgen wird. Dazu gehört, dass auch ein privater Erwerber den Namen „Sparkasse“ nutzen kann. Das Haftungsrisiko hat die Bundesregierung nun in der Antwort auf eine schriftliche Frage vom 6. Juli 2006 eingeräumt.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:
Leave a Reply