Schriftliche Frage: Bundesregierung muss bei Konsumentenkrediten handeln

Die Bundesregierung muss der Praxis in der Kreditwirtschaft bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen beim Abschluss eines Konsumentenkredites endlich Rechnung tragen und die Preisangabenverordnung präzisieren.

Wenn eine Restschuldversicherung in zeitlichem Zusammenhang zum Darlehensvertrag abgeschlossen wird, dann muss dies auch im Effektivzins zum Ausdruck kommen, unabhängig davon, ob der Darlehensgeber die Versicherung zwingend als Bedingung für die Darlehensgewährung vorschreibt. Nur dann macht die Berechnung eines Effektivzinses überhaupt einen Sinn.

Es ist offenkundig, dass die derzeitige Praxis dazu führt, dass eine Restschuldversicherung häufig als Druckmittel für die Kreditvergabe genutzt, dies aber nur mündlich erklärt wird. Die Einbeziehung der Restschuldversicherung führt meist zu einer Verdoppelung des Effektivzinses.

Die komplette Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.