Schriftliche Frage: Bundesregierung muss im Fall Phoenix Gleichbehandlungsgrundsatz beachten

Es ist unerträglich, dass die Bundesregierung immer noch auf Zeit spielt. Den geschädigten Island-Anlegern wurde nach öffentlichem Aufschrei binnen Wochen geholfen. Im Fall Phoenix warten Anleger und EdW-Mitglieder hingegen seit Jahren auf eine Lösung. Immerhin weist die Bundesregierung eine Einstandspflicht nicht zurück, sondern räumt ein, dass sie sie prüft. Diese Prüfung muss sie nun endlich im Sinne der Betroffenen beenden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber den Island-Anlegern muss beachtet werden.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:

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