Schriftliche Frage: Bundesregierung setzt Transparenzrichtlinie nicht 1 zu 1 um – Deutsche Unternehmen werden durch zusätzliche Bürokratie belastet

Transparenzrichtlinie: Bafin-Kompetenzen werden ausgeweitet

Die Bundesregierung wird auch bei der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie – anders als im Koalitionsvertrag angekündigt [Seite 73 des Koalitionsvertrages] – über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinausgehen. Dies räumte jetzt das Bundesfinanzministerium in einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks nennt in ihrem Schreiben sechs Punkte, in denen über die Anforderungen der Richtlinie hinausgegangen werde.

Da die Bundesregierung sich nicht an die angekündigte Eins-zu-eins-Umsetzung hält, werden die deutschen Unternehmen wieder mit zusätzlicher Bürokratie über den europäischen Standard hinaus belastet.

Kritisch zu bewerten ist insbesondere, dass die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten durch einen Abschlussprüfer zur Pflicht werden soll und die Prüfungskompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entsprechend ausgeweitet werden.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:

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