„Mögliche Schadensersatzansprüche des DSGV (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) gegenüber der Bundesregierung sind nicht erkennbar“, dies teilte jetzt die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks, auf eine schriftliche Anfrage mit. Der Sparkassenverband hatte dem Bund mit Schadensersatzforderungen gedroht, sollte die Bundesregierung den Namensschutz der öffentlich-rechtlichen Sparkassen im Kreditwesengesetz aufgeben.
Die Forderung der Kommission, der DSGV möge in rechtlich bindender Weise erklären, dass seine Markenrechte es nicht verhindern, dass die Landesbank Berlin (früher Bankgesellschaft) auch von einem privaten Erwerber unter dem Namen „Berliner Sparkasse“ fortgeführt werden darf, sei aus Sicht der Bundesregierung unbegründet, so Hendricks. Gleichwohl wolle man sich mit der Kommission gütlich einigen.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:
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