Dass die Bundesregierung mit dem in Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz umbenannten Antidiskriminierungsgesetz nur Chaos gestiftet hat, zeigt sich auch bei der Frage, ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung der Beschwerdestelle hat. Während das Arbeitsgericht Frankfurt am Main und das Landesarbeitsgericht Hamburg dies für möglich halten, schließt die Bundesregierung es in der Antwort auf meine Anfrage aus. Damit räumt die Bundesregierung selbst ein, das ihr Gesetz nicht so wirkt, wie es geplant war, sondern ein Wust an zusätzlicher Bürokratie entstanden ist.“
Die komplette Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:
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