Die rechtliche Unsicherheit bei der Besteuerung von verschenkten WM-Karten beseitigte die Bundesregierung durch ihre Antwort auf eine schriftliche Frage vom 14. Juni 2006. Danach kann der Zuwendende ebenso wie bei „VIP-Paketen“ auch bei verschenkten Einzelkarten die Besteuerung für den Beschenkten übernehmen.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:
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