Schriftliche Frage: Keine Verjährung im Fall Phoenix

Die Aussage der Bundesregierung, dass die fünfjährige Verjährung der Anlegeransprüche im Fall Phoenix noch nicht begonnen habe, ist zumindest eine kleine Erleichterung für die betroffenen Anleger. Befürchtungen der Anleger, die EdW spiele auf Zeit und plane, sich anschließend auf die Verjährung zu berufen, sind unbegründet. Trotzdem bleibt die Bundesregierung aufgefordert, nun Vorschläge für eine Lösung des Entschädigungsfalls zu machen.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:

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