Wasser ist für den Staat nicht gleich Wasser. Zumindest nicht im Steuerrecht. „In zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen” in Verkehr gebrachtes Trinkwasser, vereinfacht ausgedrückt „Mineralwasser”, wird mit 16 Prozent Umsatzsteuer belegt, demnächst sogar mit 19 Prozent. Dagegen wird einfaches Leitungswasser mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert. Die Bundesregierung sieht darin in der Antwort auf eine schriftliche Frage vom Februar 2006 eine „Gesamtkonzeption“.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:
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