Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die BaFin die Möglichkeit hatte, die Zweckgesellschaften einer Sonderprüfung zu unterziehen. Die Aussage von Minister Steinbrück, die BaFin habe nicht prüfen können, ist widerlegt. Hätte die BaFin ihre Kompetenzen richtig ausgeübt, wären die hochspekulativen Engagements der IKB rechtzeitig aufgefallen. Für dieses Prüfungsversagen trägt Minister Steinbrück die politische Verantwortung.
Hier finden Sie die komplette Antwort der Bundesregierung:
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