Die Bundesregierung bezieht in die geplante Messung von Bürokratiekosten nur Gesetze ein, die bereits zwei Jahre in Kraft sind. Die Zwei-Jahres-Frist beim Standard-Kosten-Modell ist reine Willkür und entspricht nicht internationalem Standard. Die Regierung will damit eigene unliebsame Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht sofort in die Prüfung einbeziehen. Die Zwei-Jahres-Frist führt dazu, dass Maßnahmen der jetzigen Regierung nicht geprüft werden, sondern lediglich Regelungen der rot-grünen Vorgängerregierung.
Hier finden Sie komplette die Antwort der Bundesregierung:
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