Die Bundesregierung hat in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode 57-mal das Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geändert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage zurück.
Rein rechnerisch hat es somit jeden Monat mindestens eine Änderung des Steuerrechts gegeben. Darunter war auch ein so genanntes „Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“. Tatsächlich tut diese Bundesregierung aber genau das Gegenteil: Wenn diese Regierung weitermacht, müssten wir bald jeden Tag das Steuerrecht ändern.
Hier finden Sie die komplette Antwort der Bundesregierung:
Leave a Reply