Schriftliche Frage: Steuernachforderungen werden mit 6 v.H./Jahr besteuert

Die Bundesregierung teilte auf eine Anfrage nun mit, dass die Bürger im Jahr 2004 (das Jahr 2005 ist noch nicht ausgewertet) 2,8 Milliarden Euro an Nachforderungszinsen an den Staat zahlten. Wer eine Steuernachforderung zu zahlen hat, muss darauf den marktfernen Zinssatz von 6 v.H. zahlen. Der Staat nutzt also die Taschen der Bürger als lukrative Geldanlage.

Zwar zahlte der Fiskus 2004 auch Erstattungszinsen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro an die Bürger, es bleibt aber ein Plus für den Finanzminister von 0,5 Milliarden. Im Jahr 2002 lag der Überschuss sogar bei 1,2 Milliarden Euro. Während Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, hat Rot-Grün übrigens den Sonderausgabenabzug für die Nachforderungszinsen 1999 gestrichen (siehe auch die Frage vom 4.4.2006).

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:

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