Dadurch, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG gestrichen wurde, der die Abziehbarkeit von Zinsen nach §§ 233a, 234 und 237 Abgabenordnung als Sonderausgaben zuließ, nimmt der Staat jährlich 169 Mio. Euro ein. Dies gab die Bundesregierung in einer Antwort auf eine schriftliche Frage vom April 2006 an.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:
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