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Sieben FDP-Bundestagsabgeordnete klagen gegen Ratifizierung der ESM-Reform

Bundesverfassungsgericht soll Mehrheitsfrage klären / Für Ratifizierung ist 2/3-Mehrheit notwendig

Sieben Bundestagsabgeordnete der FDP werden als Privatpersonen Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der ESM-Reform beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie stellen nicht grundsätzlich den ESM infrage, sondern sehen ihre Rechte verletzt. Die ESM-Reform hat insgesamt eine verfassungsändernde Qualität und braucht deshalb auch die für Grundgesetzänderungen notwendige 2/3 Mehrheit im Parlament. Dies wurde ignoriert.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und Bündnis90/Die Grünen die Änderung des ESM-Vertrages und des Intergouvernementale Abkommens (IGA) beschlossen, ohne dafür eine 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag zu erreichen. Der Bundesrat soll am 25. Juni abschließend über die Reform entscheiden.

Durch das neue Finanzierungsinstrument der Letztsicherung und die vorsorgliche Kreditlinie wird das ESM-Risikoprofil verändert und damit die Wahrscheinlichkeit seiner Inanspruchnahme erhöht. Dies erhöht u.a. das Haftungsrisiko für Deutschland. Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich des ESM-Vertrages auf Nicht-Euro-Mitgliedsstaaten erweitert. Die ESM-Reform hat insgesamt eine verfassungsändernde Qualität und braucht deshalb auch die für Grundgesetzänderungen notwendige 2/3 Mehrheit im Parlament.

Nach Auffassung der Abgeordneten Katja Hessel, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Matthias Nölke, Till Mansmann, Alexander Müller und Frank Schäffler haben die Inhalte der ESM-Reform Verfassungsrelevanz im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG. Sie mit einfacher Mehrheit im Deutschen Bundestag zu beschließen wäre somit verfassungswidrig. Die Abgeordneten klagen als Privatpersonen und sehen im Beschluss des Bundestages eine Verletzung des Rechts auf Demokratie nach Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

„Wir wollen die grundsätzliche Diskussion über den ESM nicht neu aufmachen, sondern sehen die notwendige parlamentarische Mehrheit für die Übertragung von Hoheitsrechten nicht erfüllt“, so die Abgeordneten.

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