Frank Schäffler

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Sind die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Medien begründet?

(Foto: Quelle pixabay https://pixabay.com/de/scharf-fernsehen-tv-jahrgang-wand-1844964/)

Am 17. Mai werden wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks erwartet. Die Richter in Karlsruhe werden sich mit konkreten Verfassungsbeschwerden befassen, die auf den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag abzielen. Sie werden laut der Neuen Juristischen Wochenschrift, diesen Beitrag komplett auf den Prüfstand stellen. So wird unter anderem untersucht, ob die Länder, die den neuen Staatsvertrag abgesegnet haben, hierzu überhaupt legitimiert gewesen sind.

Die Urteile wird auch deshalb mit Spannung erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf [die Karlsruher] Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. So verlautbarte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1961, dass im Fernsehen, im Gegensatz zur Presse, eine „Sondersituation“ bestehe. Hiernach kann der Staat das Fernsehen gestalten, weil es auf Grund der damaligen technischen Voraussetzungen schlichtweg nicht möglich gewesen ist, dass viele Einzelne Fernseh-Rundfunk betreiben konnten. Nicht zuletzt, weil Fernsehen damals mit einem „außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand“ verbunden war. Dies bewegte das Gericht zu einer erforderlichen Notlösung: Die Meinungsvielfalt sollte vom Staat organisiert werden. Die Privilegien, die die Öffentlich-Rechtlichen seit dem genießen, sind also auf die technischen Umstände zur Zeit der Gründungen von ARD und Co. zurückzuführen.

Seitdem hat sich die Medienlandschaft drastisch verändert. Neue technologische Möglichkeiten haben das Angebot an Information und Unterhaltung erhöht und eine nie dagewesene Vielfalt in die Haushalte, ja sogar in die Hosentaschen gebracht. So können über den Fernseher heute bis zu 400 Sender empfangen werden, des Weiteren sorgen Informationen im Internet für einen Pluralismus an Meinungen, den der gut sortierte Zeitungsfachhandel nicht mal im Traum abdecken könnte. Als Konsequenz hat sich auch das Konsumverhalten in der Bevölkerung diesen neuen Möglichkeiten angepasst. So sitzt der Großteil der Bevölkerung zur Tagesschau nicht mehr um Punkt 20:00 Uhr vor dem Fernseher, sondern informiert sich individuell. Das bewegte Bild ist dabei längst kein finanzieller Aufwand mehr, sondern ein Tool dem sich jeder private Informationsanbieter bedient. Auch der teuer produzierte Tatort wird höchstens noch aus Nostalgiegründen geschaut – aufwendige Krimiserien bietet längst auch  der freie Markt.

Doch als Reaktion der Verantwortlichen, die um ihren Einfluss fürchten müssen, erleben wir aktuell ein „Jetzt erst recht“. Der Zwangsbeitrag muss seit dem Staatsrundfunkvertrag von 2013 von jedem Haushalt gezahlt werden. Mit den 17,50 € im Monat kommt so jede Familie, WG, oder jeder Singlehaushalt auf stolze 210 Euro im Jahr. Im Auftrag des Prometheus Instituts ermittelte Professor Justus Haucap jährliche Einnahmen der Öffentlich-Rechtlichen von 7,2 Milliarden Euro. Der absolute Spitzenwert – vor Japan (6,4 Mrd.) und Großbritannien (4,6 Mrd.). Finanziert wird damit ein Überangebot von 23 Fernsehkanälen und 63 Radiosendern, um ein vermeintlich vielfältiges Angebot zu gewährleisten. Zusätzlich versucht man über teure Produktionen und Live-Übertragungen von Sportevents Marktanteile zu sichern.

Die Urteile Ende Mai beziehen sich auf den Rundfunkbeitrag. Doch angesichts der obsoleten historischen Privilegien, die der öffentliche Rundfunk genießt, brauchen wir eine grundsätzliche Debatte über die Anstalten per se. In Zeiten der Digitalisierung kämpfen die Staatssender mit öffentlichen Geldern erfolglos um ihre schwindende Bedeutung und produzieren ein Angebot, das der Markt längst liefert. Gleichzeitig hemmen sie den Wettbewerb, für den Ludwig Erhard stets seine Lanze gebrochen hat: „Wo kein Wettbewerb lebendig ist, tritt notwendig ein Stillstand ein, der schließlich zu einer allgemeinen Erstarrung führt. Jedermann verteidigt dann gerade das, was er besitzt.“ Der öffentliche Rundfunk lässt grüßen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Fuldaer Zeitung.

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