Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0) von Flickr.
Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Felix Hufeld gab am 28. Oktober 2018 ein Interview im Handelsblatt über Standards und die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und virtuellen Börsengängen sog. ICOs (Initial Coin Offerings). Er sprach sich u. a. dafür aus, dass Kryptowährungen künftig als Rechnungseinheiten im finanzregulatorischen Sinne eingestuft werden müssen, um sie verwaltungstechnisch beaufsichtigen zu können. Allgemein vertrat Felix Hufeld die Auffassung, dass es weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf, um die Finanzregulierung rund um Kryptowährungen und ICOs zukunftsfest zu machen.
FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte vor diesem Hintergrund die Bundesregierung zu Standards und zur rechtlichen Einordung von Kryptowährungen und ICOs. Die Antwort liegt nunmehr vor. „Die Antwort der Bundesregierung gleicht einem Offenbarungseid“, bewertet Frank Schäffler die Aussagen der Bundesregierung. „Wie will die Regierung einen nationalen und internationalen Rechtsrahmen schaffen, wenn sie keinerlei Ahnung hat von der Marktentwicklung, dem Geschäftsvolumen oder den Missbrauchsfällen? So langsam wird es peinlich“, so Schäffler.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ist unter nachfolgendem Link einsehbar: 19_6427