Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass – angesichts der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land NRW in Münster (Verfahren ENERTRAG AG./.Gemeinde Stemwede) vom 14.03.2019, wonach die 53.Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stemwede zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) (besonders das Gebiet „Babbelage“ und östlicher Bereich „Blockhorns...