Wer wissen will, was in Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Lissaboner Vertrag) steht, hat es leicht. Er muss dieses umständliche Werk nicht im Buchhandel buchpreisgebunden erwerben, sondern kann ohne viel Aufwand im Internet nachschauen – zum Beispiel bei Google. Darin geht es um die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auf...