In der vergangenen Woche einigten sich Bund und Länder darauf, dass kleinere Geschäfte bis 800 Quadratmeter wieder öffnen dürfen, größere sollen weiter geschlossen bleiben. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Regelung des Hamburger Senats nun für unrechtmäßig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts ließen sich notwendige Infektionsschutzmaßnahmen „ebenso gut wie oder sogar besser als in kleineren...