Sondervermögen des Bundes sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit einer eigenen Wirtschaftsführung. Sie werden durch Gesetz oder auf der Grundlage eines Gesetzes errichtet und sind zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Bundes bestimmt. Die Verwaltung der Sondervermögen erfolgt in der Regel durch Bundesbehörden. Sie kann auch auf Stellen außerhalb der Bundesverwaltung übertragen werden. Durch die anhaltende...