Eigentlich muss man den Richtern des EuGH in Luxemburg aus Dankbarkeit die Füße küssen. Mit dem am Dienstag gefassten Beschluss, das Anleihenaufkaufprogramm der EZB (OMT-Beschluss) aus dem Jahr 2012 faktisch ohne Auflagen durchzuwinken, kann der Sieg der EZB vor dem EU- Gericht sehr schnell zum Pyrrhussieg werden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem eigenen Beschluss...