Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums könnten fast zwei Fünftel aller älteren Lebensversicherungsverträge von einem Widerspruch betroffen sein, weil etwa die Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss mangelhaft oder gar nicht über Rücktrittsrechte belehrt wurden. Bei einem Widerruf können Kunden die komplette Versicherung rückabwickeln und somit auch alle bereits eingezahlten Prämien zurückerhalten. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf...