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Beitrag

Zur Unumkehrbarkeit der Euro-Rettungsschirmpolitik und ihren ungewollten Folgen

Die Europäische Union stand am 11. Februar 2010 am Scheideweg. Vor die Wahl gestellt zwischen dem Einhalten der Nichtbeistandsklausel des Art. 125 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und Rechtsbruch, entschieden sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union gegen das europäische Recht und für die politische Pragmatik. Dieser kollektive Rechtsbruch war schicksalhaft...