Frank Schäffler

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Tichys Einblick: Brexit beerdigt Tobin-Steuer

Foto: Europäische Flagge, Die Flagge der Europäischen Union (EU) von Justus Blümer (CC BY 2.0) auf Flickr.

Wer hätte das gedacht? Der drohende Brexit verhindert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) in der EU. Aus Angst um den eigenen Finanzplatz Paris hat sich Emmanuel Macron vom gemeinsamen Vorstoß Frankreichs, Deutschlands und weiterer Länder aus dem Jahr 2013 verabschiedet und damit die FTT vorerst endgültig beerdigt. Es gab bereits vorher eine Absetzbewegung. 2015 zog sich Estland aus der gemeinsamen Initiative zurück. Die verbliebenen 10 EU-Staaten haben sich anschließend trotzig auf Eckpunkte der Steuer geeinigt. Damit wurde es bereits eng. Denn für die Zusammenarbeit nach EU-Recht müssen sich mindestens neun Länder verständigen.

Die aktuelle Entwicklung ist gut, denn die FTT ist eine Schnapsidee. Der EU-Kommission sollte sie dazu dienen, endlich an einen attraktiven Steuertopf zu gelangen, der beliebig gefüllt werden kann. Es wäre der Einstieg in eine eigene EU-Steuer gewesen. Bereits 2011 legte die Kommission dazu einen Richtlinienvorschlag vor, der aber von Großbritannien und Schweden gestoppt wurde. Die Kommission argumentierte damals mit der Notwendigkeit einer Harmonisierung bestehender Regelungen. Bereits 10 Staaten in der EU kannten eine Besteuerung von Finanztransaktionen, zum Beispiel als Stempelsteuer für Aktiengeschäfte an Börsen. In Deutschland wurde diese Stempelsteuer 1992 abgeschafft. Allerdings sind alle nationalen Modell mit zahlreichen Ausnahmen versehen und daher löchrig wie ein Schweizer Käse.

Die Idee hinter der FTT ist schon gewagt bis abenteuerlich. Durch einen vergleichbar geringen Steuersatz auf jede Finanztransaktion soll die Spekulationen an den Finanzmärkten eingeschränkt und damit letztlich Finanzkrisen verhindert werden. Die Idee geht letztlich auf John Maynard Keynes zurück, dessen Schüler James Tobin sie weiterentwickelt hat. Die heutigen Befürworter wollen aber mehr als nur Finanzkrisen verhindern, sie wollen den Finanzsektor auch an den Kosten der jüngsten Krisen angemessen beteiligen. Nach dem Motto: wir haben euch Banker mit Steuergeldern gerettet, daher müsst ihr euren Schaden auch bezahlen. Deshalb gibt es auch eine interessante Allianz von Attac, Campact, Grünen bis hin zu den Kanzlerparteien CDU/CSU, die diese Forderung gerade in ihr gemeinsames Bundestagswahlprogramm geschrieben hat. Zwar sind sich beide Lager im Umgang mit den Hamburger Krawallen nicht einig, aber bei der Bekämpfung der Spekulanten sitzen beide in einem Boot.

Ob eine FTT tatsächlich künftige Finanzkrisen verhindert, ist sehr fraglich. Diejenigen, die so argumentieren, verkennen Ursache und Wirkung. Die Ursache von Finanzkrisen ist das billige Geld der Notenbanken, das Blasen an den Aktien- und Immobilienmärkten schafft, die sich irgendwann korrigieren wollen, weil die Investoren nicht mehr an die Vollendung der Investitionsprojekte glauben und sich daraus zurückziehen. Im Papiergeldsystem entsteht dann Panik, weil die Kreditblase platzt. Der anschließende Prozess der Korrektur ist die Normalisierung der vorherigen Übertreibung. Je länger er hinausgezögert wird, desto schmerzhafter ist dieser Prozess. Soll die Entwicklung sich zum Guten verändern, setzt es die Haftung der Eigentümer und Gläubiger voraus. Doch gerade dies haben die Regierungen bislang verhindert und damit den Korrekturprozess hinausgezögert.

Die Besteuerung von Finanztransaktionen jedweder Art würde die Übertreibung aber nicht verhindern, sondern allenfalls von den geregelten Märkten in die ungeregelten Märkte verlagern. Den geregelten Märkten würde dagegen die Liquidität genommen und dadurch die Schwankungsbreite an den Börsen zusätzlich erhöht. Gerade diese Austrocknung an den Börsen würde die Wahrscheinlichkeit von Börsencrashs daher eher erhöhen.

Außerdem würden Banken diese Kosten höchstwahrscheinlich an ihre Anleger weitergeben. Gerade langfristige Anleger, die von einem aktiv gemanagten Fonds profitieren wollen, müssten auf Rendite im Alter verzichten. Berechnungen gehen bei langfristigen Fondsanlagen von einem fünfstelligen Verlustbetrag aus. In einer alternden Gesellschaft, deren Kapitalmärkte durch die Nullzinspolitik der Notenbanken manipuliert ist, ist das eine relevante Größe. Die Absage einiger EU-Staaten an die Finanztransaktionssteuer zeigt, dass der Systemwettbewerb auch im Steuerrecht etwas Gutes für sich hat. Er verhindert Unsinniges und läßt das Kollektiv zurückschrecken, wenn es ganz harte Nachteile für den eigenen Standort zu befürchten gibt.

Dieser Beitrag erschien zuerst beim Tichys Einblick.

 

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