Vom Rederecht: Wider den mundtoten Abgeordneten

von Frank Schäffler und Klaus-Peter Willsch

Für eine Stärkung der Abgeordneten gegen ihre Fraktionen und des Parlaments gegen die Regierung

In Italien und Griechenland stürzen Regierungen über die Eurokrise und machen technokratischen Nachfolgern Platz. Technokratische Regierungen sollen pragmatisch das umsetzen, was nicht mehr Gegenstand der politischen Debatte sein darf. Die umständliche politische Debatte steht der technokratischen Lösung im Weg, wenigstens aber verzögert sie die Lösung. Schon die Debatte über den richtigen Weg soll deswegen schädlich sein. Doch gerade die kontroverse Debatte kennzeichnet die Demokratie. Sie lebt geradezu von Rede und Gegenrede.

Eine erste Dosis der technokratischen Medizin wurde nun auch uns Abgeordneten im Bundestag verabreicht. Unser Recht auf freie Rede sollte eingeschränkt werden. Genannt wurden pragmatische Gründe. Wenn der Bundestagspräsident an den Fraktionen vorbei Redezeit gewähre, so gefährde dieser Vorgang das Funktionieren des Parlaments. Wegen der verfahrensrechtlichen und organisatorischen Vorteile müsse ein von der Fraktion nicht erfüllter Redewunsch „möglichst kurz“ bemessen werden. Überdies geschehe das alles in unserem Interesse, denn es werde uns nun erstmals ein expliziter Anspruch auf Redezeit gewährt. Wir sind froh, dass der Vorschlag nun vom Tisch ist!

Denn mit Verlaub: Das ist alles Humbug! Wir haben nicht um eine Änderung der Geschäftsordnung gebeten. Im Gegenteil erfolgte der Anstoß zur Änderung aus den Fraktionsgeschäftsführungen. Was als Stärkung des Rederechts verkauft wurde, war in Wahrheit seine Beschneidung und eine Verschiebung von Machtbefugnissen vom Bundestagspräsidenten auf die Fraktionen, mit denen er sich zukünftig ins Benehmen setzen sollte. Vergleichbar heftig waren die geplanten Einschränkungen auch bei den persönlichen Erklärungen, die künftig nur noch ausnahmsweise mündlich und nicht länger als drei Minuten vorgetragen werden sollen. Bezeichnend ist, dass die Änderung der Geschäftsordnung ursprünglich ohne Debatte verabschiedet werden sollte. Wenn die Änderung Vorteile gebracht hätte, dann hätte man nicht das Licht der Öffentlichkeit scheuen müssen.
Die den europäischen Nachbarstaaten verordnete technokratische Medizin erweist sich als schleichendes Gift auch für unsere eigene parlamentarische Demokratie. Wenn wir das Rederecht im Plenum einschränken, dann verlagern wir den Prozess der Entscheidungsfindung ins Vorfeld. Wir verlagern ihn vom Rampenlicht des Plenums ins diffuse Dunkel von Fraktion und Ausschuss. Der amerikanische Jurist Louis Brandeis sagte einmal: „Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel, elektrisches Licht die beste Polizei.“ Ohne Transparenz gedeihen Fäulnis und Unrecht. Daher gedeiht die Demokratie im Licht und lebt von der öffentlichen Debatte, vom Wettstreit der Meinungen in Plenarsaal und Feuilletons. Wir glauben, dass der öffentliche Austausch von Argumenten die besseren Lösungen hervorbringt.

Statt einer Einschränkung des Rederechts zugunsten der Fraktionen sollten wir lieber den Status der Abgeordneten stärken. Ein lebendiges Parlament braucht Abgeordnete, die den Mut zur eigenen Meinung haben und diese äußern. Es ist doch kein Zufall, dass die in Wissenschaft, Feuilletons und öffentlicher Meinung vorherrschende Kritik am Kurs der Bundesregierung in der europäischen Banken-, Staatsschulden- und Währungskrise fast keinen parlamentarischen Widerhall findet. Die Ursache hierfür ist die fortschreitende Machtverschiebung vom Abgeordneten zur Fraktion und vom Bundestag zur Bundesregierung. Es ist an der Zeit, dass Abgeordnete und Parlament sich erinnern, dass sie eine bedeutende Funktion im System der Gewaltenteilung inne haben.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei eigentümlich frei

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.