Der Spitzenkandidat der SPD durfte am Mittwoch mal üben, wie es ist, eine Kabinettssitzung zu leiten. Sein Zeugnis fällt jedoch nicht gut aus. Unter seiner Leitung beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Wer es künftig wagt, Geschäftsbeziehungen zu jenen Ländern zu unterhalten, die die Bundesregierung für Schurkenstaaten hält („nicht kooperierende Jurisdiktionen“), weil sie sich nicht dem Diktat des Bundesfinanzministers unterwerfen, den trifft die bürokratische Keule und die Drohung mit höheren Steuern.
Die Bundesregierung geht in der Verordnung selbst von Bürokratiekosten in Höhe von jährlich 522.500 Euro aus. Dabei ist nicht mal klar, welche Länder überhaupt von der Verordnung betroffen sind. Der vorausschauende Steuerzahler wird aber wohl auf die Bürokratie verzichten und die Steuern einfach zahlen. Denn sonst muss er für seine Auslandsgeschäfte laut Verordnung zu acht Bereichen zeitnah Aufzeichnungen vorlegen. Darunter sind Punkte wie „die gewählten Geschäftsstrategien“ und „die bedeutsamen Markt- und Wettbewerbsverhältnisse“. Dies wird niemand zur Zufriedenheit der Finanzbeamten darlegen können, selbst wenn er wollte.
Auch die Bundesregierung hat nun eingeräumt, dass es im Jahr 2007 „grenzüberschreitende Transaktionen“ von Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundesunternehmen mit „Jurisdiktionen der grauen Liste“ in Höhe von rund 19 Milliarden Euro gegeben hat (2008: rund 10,4 Milliarden Euro). Doch was der Staat darf, soll den Bürgern verwehrt werden. Dies macht klar, dass es bei der Bekämpfung von „Steueroasen“ nur um eine weitere Gängelung und Bevormundung der Steuerzahler geht, die zur Einschränkung des internationalen Handels führen wird. Die Bundesregierung setzt inmitten der Wirtschaftskrise auf Protektionismus und verschärft damit noch die Probleme.
Dieser Beitrag erschien auch auf www.antibuerokratieteam.net.
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