Wer vorsorgt, soll nicht bestraft werden!

Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung können Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein; so hat es das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 entschieden. Die Bundesregierung hat inzwischen ihren entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt: Danach sollen jedoch nur noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzbar sein. Arbeitslosen-, Haftpflicht, Unfall- und Risikoversicherungen sollen nicht mehr berücksichtigungsfähig sein. Bisher waren diese zusammen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis zu einem Betrag von 1.500 bzw. 2.400 Euro pro Steuerpflichtigen absetzbar.

Der eigenverantwortliche Bürger, der durch eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung die Gesellschaft vorsorgend entlastet, soll nun mit höherer Steuerlast bestraft werden. Würde dieser Bürger auf den Haftpflicht- oder Unfallversicherungsschutz verzichten, könnte dies für die Gemeinschaft teuer werden: Wenn nämlich entstandener Schaden weder durch eine Versicherung abgedeckt ist, noch aus dem Vermögen des Betroffenen beglichen werden kann, müsste schließlich wieder die Gesamtheit der Steuerzahler für den Schaden einstehen.

„Aufgabe des Staates ist es, adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Bürgerinnen und Bürger entsprechend den persönlichen Möglichkeiten Vorsorge treffen können“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Diesem Anspruch sollte die Bundesregierung gerecht werden und das eigenverantwortliche Handeln der Bürger nicht durch falsche Steuerpolitik bestrafen.

Dieser Beitrag erschien auch auf www.antibuerokratieteam.net.

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